Beratung Flugzeugkauf - Propellerflugzeuge
Beratung Flugzeugkauf - Propellerflugzeuge
Multiprop - Technologieberatung Luftfahrzeuge
Multiprop - Technologieberatung Luftfahrzeuge

 

 

 

AGB

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen

für Multiprop / Markus Lüer ( Auftragnehmer )

 

 

 

§1 Geltungsbereich

 

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr

mit unseren Kunden / Auftraggebern, im Folgenden als -Klient- bezeichnet.

 

Geschäftsbedingungen des Klienten finden nur dann Anwendung wenn dies ausdrücklich schriftlich

vereinbart wurde.

 

Die AGB werden vom Klienten bei Auftragserteilung automatisch anerkannt und gelten für die Dauer der Geschäftsbeziehung.

 

Die AGB gelten für alle Verträge und Vereinbarungen deren Gegenstand die Erteilung von

Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Klienten bei der Vorbereitung, Planung und Ausführung von fachlichen oder unternehmerischen Vorhaben und Entscheidungen, speziell

in folgenden Bereichen ist:

 

Flugzeugbewertung

 

Gutachten

 

Vermittlung von Neu / Gebrauchtflugzeugen

 

Flugdienstleistungen / Überführungen

 

Flugzeug / Luftfahrt-Beratung von Privatleuten und Unternehmen

 

 

 

 

§2 Leistungsumfang / Vertragsgegenstand

 

Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige schriftliche Auftrag des Klienten an uns.

Der Klient kann die Aufträge in folgenden Formen erteilen:

 

  • per E-Mail

  • postalisch

 

Auch nehmen wir formlose Anträge entgegen. Nach Auftragseingang erhält der Klient eine

Auftragsbestätigung per E-Mail, auf Wunsch postalisch. Mit dieser Auftragsbestätigung gilt der

Auftrag als angenommen und der Vertrag als zustande gekommen.

 

 

Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges oder die Erstellung von Gutachten oder anderen Werken.

Die Leistungen des Auftragnehmers gelten als erbracht, wenn die Empfehlungen und Schlussfolgerungen erarbeitet und dem Klienten gegenüber erläutert sind.

Dabei ist es unerheblich ob oder wann diese Schlussfolgerungen oder Empfehlungen umgesetzt werden.

 

Der Auftragnehmer kann sich sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, er bleibt dem Klienten unmittelbar verpflichtet.

 

 

§ 3 Leistungsänderungen / Ergänzungen

 

Äussert der Klient den Wunsch die Leistungen zu ändern /ergänzen, so wirkt sich dies auf den

Aufwand und Zeitplan des Auftragnehmers aus. Dafür vereinbaren die Parteien eine angemessene

Anpassung der Vertragsbedingungen, wie Erhöhung der Vergütung und Anpassung von Terminen.

Bis zur Vertragsanpassung führt der Auftragnehmer die Arbeiten ohne Berücksichtigung der

Änderungswünsche durch.

Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen der Schriftform.

Von beiden Seiten unterschriebene kurze Protokolle über entsprechende Besprechungen

werden dem gerecht.

 

 

§4 Schweigepflicht

 

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Betriebsgeheimnisse des Klienten welche ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden

Stillschweigen zu bewahren. Es werden keine vom Klienten gesendeten Unterlagen

o.ä. an den Klienten zurückgesandt.

 

 

§5 Mitwirkungspflicht des Klienten

 

Der Klient ist verpflichtet den Auftragnehmer zu unterstützen und ihm alle zur Auftragserfüllung notwendigen Informationen, Unterlagen und Dokumente rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

Wird dem Auftragnehmer der Zugang zu notwendigen Unterlagen oder Sachgegenständen erschwert ,werden zusätzliche Aufwendungen verrechnet.

 

 

§6 Zahlungsbedingungen / Vergütung / Aufrechnung

 

Die Vergütung des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten

berechnet oder als Festpreis vereinbart. Der Auftragnehmer hat neben seiner Honorarforderung

Anspruch auf Ersatz aller Auslagen.

 

  • Telefonate

  • E-Mails

  • Briefe

  • Kopien / Fotoausdrucke

  • Warensendungen

  • Übernachtungen / Verpflegung

  • Fahrtkosten

 

Die Zeiten für An-Abreise zu einer Besprechung / Besichtigung werden mit 60, 00 € / Std.

vergütet. Bei Fahrten mit dem PKW werden 1, 00 €/ km vergütet. Bei Flügen bis zu einer Dauer

von 4 Stunden werden Economy-Class tickets gebucht, darüber hinausgehend C-Class tickets.

Bahnfahrten werden 1. Klasse abgerechnet.

 

 

Alle Leistungen welche nicht ausdrücklich als im Preis vereinbart ausgewiesen werden, sind Nebenleistungen welche zusätzlich berechnet werden. Es ist dem Auftragnehmer erlaubt eine

monatliche Rechnung an den Klienten zu stellen wenn der Auftrag oder Nebenleistungen daraus sich über einen entsprechenden Zeitraum hin ausdehnen.

 

Alle Forderungen sind 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig und ohne Abzüge zahlbar.

Die gesetzliche Mehrwertsteuer von momentan 19% ist allen Preisangaben hinzuzurechnen.

 

Zahlungsverzug tritt automatisch und ohne besondere Mahnung ein sobald der Klient

die Zahlung nicht innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsstellung vornimmt.

Ab dem ersten Tag des Verzuges berechnet der Auftragnehmer Verzugszinsen in Höhe von 8% p.a. .

Des Weiteren behält sich der Auftragnehmer vor weitere Verzugsschäden zu berechnen.

 

Treten mehrere Auftraggeber als natürliche oder juristische Person auf so haften sie

gesamtschuldnerisch.

 

Zur Aufrechnung oder Zurückhaltung gleichartiger Forderungen ist der Klient nur berechtigt, wenn sie rechtskräftig festgestellt und unbestritten sind. Für ungleichartige Forderungen ist ein Zurückbehaltungsrecht auf Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beschränkt.

 

 

§7 Lieferfristen / Termine

 

Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden. Die Nichteinhaltung eines Termins berechtigt den Klienten erst dann zur Geltendmachung, wenn er eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.

 

 

§8 Mängelbeseitigung

 

Meldet der Klient nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene Mängel, so gilt der Auftrag dennoch als endgültig abgewickelt.

 

Sollte der Klient eine Dienstleistung komplett in Frage stellen, so muss er dies durch ein von ihm in Auftrag gegebenes, von einem seriösen Dritten abgefasstes Gutachten untermauern.

 

Mängel sind immer schriftlich anzuzeigen. Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind,

wird der Auftragnehmer diese beseitigen wenn ihm dies mit einem angemessenen Aufwand möglich ist.

Sollte eine Nachbesserung nachweislich nicht erfolgreich sein, hat der Klient das Recht auf Minderung.

Die maximale Haftungssumme ist immer auf die Höhe des entsprechenden Auftrages begrenzt.

Für Verletzung von Urheberrechten oder Ansprüche Dritter übernehmen wir keine Haftung.

 

Ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Gewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechs oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Klient die Rückgängigmachung des Auftrags nicht verlangen.

 

 

§9 Haftung

 

Der Auftragnehmer haftet dem Klienten für die von ihm vorsätzlich oder grob fahrlässig

verursachten Schäden.

 

Eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit besteht nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

Dann ist die Haftung für vertragsuntypische Schäden ausgeschlossen. Für den einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal 10.000, 00 € begrenzt.

Schadensersatzansprüche gegen den Auftragnehmer verjähren in 2 Jahren ab Anspruchsentstehung

 

 

§10 Schutz des geistigen Eigentums

 

Der Klient garantiert dass alle im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Bilder, Entwürfe oder Aufzeichnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden.

Sie dürfen in keinem Falle ohne die ausdrückliche schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers publiziert oder an Dritte weitergegeben werden. Der Auftragnehmer bleibt immer Urheber.

Verstöße hiergegen kann der Auftragnehmer mit einer Forderung von bis zu 200.000, 00 € ahnden.

 

 

§11 Salvatorische Klausel

 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so werden die übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine Regelung treten welche dem rechtlich zulässigen und den Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

 

 

§12 Anzuwendendes Recht / Gerichtsstand

 

Auf die Rechtsbeziehungen zwischen dem Klienten und dem Auftragnehmer ist ausschliesslich

deutsches Recht anzuwenden.

 

Erfüllungsort ist der Sitz von Multiprop in 53819 Neunkirchen – Seelscheid.

Gerichtsstand ist Siegburg.

 

 

§13 Kündigung

 

Soweit nicht anders vereinbart kann der Auftrag mit einer Frist von 14 Tagen bis zum Monatsende gekündigt werden. Dem Auftragnehmer steht für alle Aufwendungen / Zeiten welche er bis dahin geleistet hat sofortige Erstattung durch den Klienten zu. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

 

 

§14 Zurückbehaltungsrecht / Aufbewahrung von Unterlagen

 

Bis zur Vollständigen Begleichung seiner Forderung hat der Auftragnehmer an allen ihm vom Auftraggeber oder von Dritten auf dessen Geheiß gesendeten Dokumenten ein Zurückbehaltungsrecht von bis zu fünf Jahren.

 

Nach Ausgleich seiner Anspüche hat der Auftragnehmer diese Unterlagen an den Klienten herauszugeben. Das gilt nicht für Schriftverkehr mit dem Klienten oder Dritten, Berichte, Abschriften etc.

 

Die Pflicht zur Aufbewahrung von Unterlagen endet sechs Monate nach Rechnungsstellung durch den Auftragnehmer.

 

 

 

§15 Legal Disclaimer zu Rechts / Steuerberatung

 

Die Beratungstätigkeit von Multiprop hat einen luftfahrttechnischen Schwerpunkt.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen dass Multiprop / Markus Lüer keine Rechts- und/oder Steuerberatung im Einzelfall, weder mündlich noch schriftlich, erteilt. Dies ist nur vom Gesetz dazu ermächtigten Personen gestattet. Eventuelle wirtschaftliche, steuerliche oder rechtliche Hinweise sind immer allgemeiner Art und stellen niemals eine Rechts-oder Steuerberatung dar und sind immer unverbindlich.