Beratung Flugzeugkauf - Propellerflugzeuge
Beratung Flugzeugkauf - Propellerflugzeuge
Multiprop - Technologieberatung Luftfahrzeuge
Multiprop - Technologieberatung Luftfahrzeuge

Allgemeine Bedingungen für  Beratung / Begutachtung / Ingenieursleistungen

P 1 Anwendungsbereich

 

  Diese Allgemeinen Beratungsbedingungen gelten für Verträge, deren Gegenstand die Erteilung von Rat und Auskünften durch den Auftragnehmer an den Auftraggeber bei der Planung, Vorbereitung und Durchführung unternehmerischer oder fachlicher Entscheidungen und Vorhaben, insbesondere in folgenden Bereichen ist:

 

• Flugzeugauswahl

 

• Beratung von Einzelpersonen / Unternehmen             

 

• Fliegerische Tätigkeit / Überprüfungsflüge / Überführungen

 

• Luftfahrzeugvermittlung

 

 -Sachverständigengutachten

 

  -Bewertung von Flugzeugen

 

Geschäftsbedingungen des Auftraggebers finden nur Anwendung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

 

 

 

 P 2 Leistungsumfang

 

 Gegenstand des Auftrags ist die vereinbarte Beratungstätigkeit, nicht die Erzielung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. Die Leistungen des Auftragnehmers sind erbracht, wenn die erforderlichen Analysen und die Empfehlungen gegenüber dem Auftraggeber erläutert sind. Dabei ist es unerheblich, ob oder wann die Schlussfolgerungen bzw. Empfehlungen umgesetzt werden.

 

 Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer Auskunft über den Stand der Auftragsausführung zu erteilen. Soll der Auftragnehmer einen schriftlichen Bericht, insbesondere zur Vorlage an Dritte erstellen, muss dies gesondert vereinbart werden.

 

 Von Dritten oder dem Auftraggeber bereitgestellte Daten sind nicht Bestandteil einer Überprüfung. Soweit nicht anders vereinbart, kann der Auftragnehmer sich zur Auftragsausführung sachverständiger Unterauftragnehmer bedienen, wobei er dem Auftraggeber stets unmittelbar verpflichtet bleibt.

 

 

 

P 3 Leistungsänderungen

 

  Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Änderungsverlangen des Auftraggebers Rechnung zu tragen, sofern ihm dies im Rahmen seiner betrieblichen Kapazitäten, insbesondere hinsichtlich des Aufwandes und der Zeit zumutbar ist.

 

Soweit sich die Prüfung der Änderungsmöglichkeiten oder die Realisierung der gewünschten Änderungen auf die Vertragsbedingungen auswirken, insbesondere auf den Aufwand des Auf-tragnehmers oder den Zeitplan, vereinbaren die Parteien eine angemessene Anpassung der Vertragsbedingungen insbesondere Erhöhung der Vergütung und Verschiebung der Termine. Soweit nichts anderes angesprochen ist, führt der Auftragnehmer in diesem Fall bis zur Vertragsanpassung die Arbeiten ohne Berücksichtigung der Änderungswünsche durch.

 

Ist eine umfangreiche Prüfung des Mehraufwandes notwendig, kann der Auftragnehmer eine gesonderte Beauftragung hierzu verlangen. Änderungen und Ergänzungen des Auftrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Protokolle über diesbezügliche Besprechungen oder den Projektsachstand werden dem gerecht, sofern sie von den Bevollmächtigten beider Seiten unterzeichnet sind.

 

 

 

P 4  Datenschutz / Schweigepflicht

 

Der Auftragnehmer ist zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle als vertraulich bezeichneten Informationen oder Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Auftraggebers, die ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag bekannt werden, Stillschweigen zu wahren. Der Auftragnehmer ist befugt, im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrags die ihm anvertrauten personenbezogenen Daten unter Beachtung der Datenschutzbestimmungen zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

 

 

 

P 5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

 

 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer nach Kräften zu unterstützen und in seiner Betriebsumgebung alle zur ordnungsgemäßen Auftragsausführung notwendigen Voraussetzungen zu schaffen; insbesondere hat er alle für die Auftragsdurchführung notwendigen oder bedeutsamen Unterlagen rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.

 

 

 

P 6  Zahlungsbedingungen

 

 Das Entgelt für die Dienste des Auftragnehmers wird nach den für die Tätigkeit aufgewendeten Zeiten berechnet (Zeithonorar) oder als Festpreis schriftlich vereinbart. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Auftragnehmer neben der Honorarforderung Anspruch auf Ersatz aller Auslagen. Einzelheiten der Zahlungsweise sind im Vertrag geregelt. Alle Forderungen werden 10 Tage nach Rechnungsstellung fällig und sind ohne Abzüge zahlbar. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist allen Preisangaben hinzuzurechnen und in den Rechnungen gesondert auszuweisen. Mehrere Auftraggeber haften gesamtschuldnerisch. 

 

 

 

P 7 Beseitigung von Mängeln

 

Soweit die Leistungen nachbesserungsfähig sind, wird der Auftragnehmer etwaige von ihm zu vertretende Mängel beseitigen, soweit ihm das mit einem angemessenen Aufwand möglich ist. Der Auftraggeber hat etwaige Mängel unverzüglich schriftlich zu benennen, spätestens jedoch innerhalb von zwei Monaten nach Leistungserbringung. 

 

 

 

P 8 Haftungsklausel

 

  Der Auftragnehmer haftet dem Auftraggeber, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund, für die von ihm bzw. seinen Mitarbeitern vorsätzlich verursachten Schäden.  Eine Haftung für grobe Fahrlässigkeit besteht nur bei der Verletzung aller wesentlichen Vertragspflichten. Für einen einzelnen Schadensfall ist sie auf maximal fünftausend € begrenzt. Als einzelner Schadensfall gilt die Summe der Schadensersatzansprüche aller Anspruchberechtigten, die sich aus einer einzelnen, zeitlich zusammenhängend erbrachten, abgrenzbaren und insoweit einheitlichen Leistung ergibt.

 

Vertragliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer verjähren nach 2 Jahren ab Anspruchsentstehung.

 

 

 

P 9 Schutz von geistigem Eigentum

 

Der Auftraggeber steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags vom Auftragnehmer gefertigten Berichte, Entwürfe, Zeichnungen, Aufstellungen und Berechnungen nur für die vertraglich vereinbarten Zwecke verwandt und nicht ohne ausdrückliche Zustimmung im Einzelfall publiziert werden. Die Nutzung der erbrachten Beratungsleistungen für mit dem Auftraggeber verbundene Unternehmen bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.  Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtsfähig sind, bleibt der Auftragnehmer Urheber.

 

 

 

P 10 Pflicht zur Treue 

 

Die Parteien informieren sich unverzüglich wechselseitig über alle Umstände, die im Verlauf der Projektausführung auftreten und die Bearbeitung beeinflussen können.  Zu unterlassen ist insbesondere die Einstellung oder sonstige Beschäftigung von Mitarbeitern oder ehemaligen Mitarbeitern, die im Rahmen der Auftragsdurchführung tätig sind oder waren, vor Ablauf von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit.

 

 

 

P 11 Höhere Gewalt

 

Ereignisse höherer Gewalt, die die Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung ihrer Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Der höheren Gewalt stehen Arbeitskampf und ähnliche Umstände gleich, soweit sie unvorhersehbar, schwerwiegend und unverschuldet sind.

 

 

 

P 12 Kündigung

 

Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Auftrag mit Frist von 14 Tagen zum Monatsende gekündigt werden. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unbenommen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

 

 

P 13 Zur Verfügung gestellte Unterlagen

 

Bis zur vollständigen Begleichung seiner Forderungen hat der Auftragnehmer an den ihm überlassenen Unterlagen ein Zurückbehaltungsrecht. Nach Ausgleich seiner Ansprüche aus dem Vertrag hat der Auftragnehmer alle Unterlagen herauszugeben, die der Auftraggeber oder ein Dritter ihm aus Anlass der Auftragsausführung übergeben hat. Dies gilt nicht für Schriftwechsel zwischen den Parteien und für einfache Abschriften der im Rahmen des Auftrags gefertigten Berichte, Organisationspläne, Zeichnungen, Aufstellungen, Berechnungen etc., sofern der Auftragge-ber die Originale erhalten hat. Die Pflicht des Auftragnehmers zur Aufbewahrung der Unterlagen erlischt drei Monate nach Zustellung der schriftlichen Aufforderung zur Abholung.

 

 

 

P 14  Rechts- und Steuerberatung

 

 Multiprop / Markus Lüer bietet keine Rechtsberatung oder Steuerberatung an.

 

 

 

P 15 Sonstiges 

 

Rechte aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung abgetreten werden. Für alle Ansprüche aus dem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform und müssen als solche ausdrücklich gekennzeichnet sein. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist der Sitz des Auftragnehmers.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Multiprop - Technologieberatung Luftfahrzeuge - Ingenieurbüro

Markus Lüer

 Ing. (FH) Luftfahrzeugtechnik

Pilot ATPL

geprüfter Sachverständiger im BDSF

Renzertstr. 20
53819 Neunkirchen-Seelscheid

Kontakt

Markus Lüer

Tel  +49 (0) 2247 2700

Mobil 0172 7188898

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